Lärmaktionsplan Nettelsee

Liebe Nettelseerinnen und Nettelseer,

gemäß EU – und nationalem Recht besteht die Verpflichtung, bei Bedarf, ansonsten aber in einem Turnus von fünf Jahren, Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen, bestehende Lärmaktionspläne regelmäßig zu überprüfen, sie ggf. zu überarbeiten und entsprechend fortzuschreiben.

Zuständig für die Lärmaktionsplanung sind die Städte und Gemeinden.

Mit Lärmaktionsplänen (LAP) wird entsprechend der jeweiligen Schallquellen – das ist hier in Nettelsee die B 404 / A 21 – durch das Land die Intensität der Lärmeinwirkung berechnet und in Lärmkarten (Ausschnitt siehe oben) dargestellt. Ausgehend davon sollen Maßnahmen zur Verbesserung der Lärmsituation entwickelt werden.

Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs müssen Lärmaktionspläne für alle Bereiche aufgestellt werden, die von der verpflichtenden Lärmkartierung erfasst sind, unabhängig davon, wie hoch die Lärmpegel in den betreffenden Bereichen sind und unabhängig davon, ob es in den Bereichen Lärmbetroffenheiten (z.B. betroffene Bevölkerung) gibt. Ein Ermessensspielraum besteht nur bei der Frage, ob und welche Maßnahmen vorgesehen werden, nicht aber bei der Aufstellung des Lärmaktionsplans.

Nettelsee ist vom Verkehrslärm der jetzigen B 404 betroffen, die bekanntlich gerade zur Bundesautobahn A 21 ausgebaut wird. Hier besteht die Besonderheit darin, dass die Gemeinde bisher praktisch gar nicht vor Verkehrslärm geschützt war, im Rahmen der Planfeststellung jedoch umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen festgelegt wurden. In den Lärmaktionsplänen der Jahre 2013 und 2018 wurde hierauf hingewiesen, und es wurde jeweils festgehalten, dass die Lärmsituation entlang der Autobahn nach ihrer Inbetriebnahme (Ende 2026) neu betrachtet und bewertet werden muss.

Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anregungen und Bedenken bis Ende August an ihre Gemeindevertreter/-innen oder an mich über das Kontaktformular, schriftlich oder im direkten Gespräch.

Ausführlich über das Thema können sie sich auf der Internetseite des Amtes unter

https://www.amtpreetzland.de/verwaltung-politik/kommunalpolitik/laermaktionsplanung-2024

informieren.

Hier sind auch die entsprechenden Dokumente wie die Lärmkarten der betroffenen Gemeinden veröffentlicht.

Mit freundlichen Grüßen

Hanno Rixen, Bürgermeister.